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2. WarenkennzeichnungUm es dem Verbraucher möglichst leicht zu machen sich über ein
Produkt zu informieren gibt es eine gesetzliche und freiwillige
Warenkennzeichnung, die Informationen über Produkt, Inhalt,
Beschaffenheit und Qualität liefern sollen.
Gesetzliche Warenkennzeichnung sind z.b.:
Handelsklassen:
Die Klassen z.B.für Obst Extra( hervorragende Qualtität ),I(
Gute Qualität ) ,II( marktfähige Qualität ),III( starke Mängel ),
geben Aufschluss über die Qualität.
Für Geflügelfleisch sind dies die Klassen A,B,C
LebensmittelkennzeichnungspflichtIst vorgeschrieben für verpackte Lebensmittel um täuschungen
und gesundheitlichen Gefahren schützen. Folgende Angaben müssen gut
sichtbar in deutscher Sprache vorhanden sein:
EichgesetzDa man bei vielen Verpackungen den Inhalt nicht abschätzen
kann,muss aucf der Verpackung eine Inhaltsangabe gemacht werden,
sodass der Käufer nicht über den tatsächlichen Inhalt hinweg
getäuscht wird. Die Eichbehörden kontrollieren diese
Mengen.
PreisangabenverordnungJeder Artikel soll mit einem Preis oder dem jeweiligen
Stundensatz, z.B. bei Reparaturen in einer KFZ- Werkstatt oder beim
Handwerker ausgewiesen sein, um einen Preisvergleich anstellen zu
können.
TextilkennzeichnungsgesetzVerlangt eine Kennzeichnung über Rohstoffgehalt, die angaben
müssen auf einem Etikett, auf der Verpackung oder auf einem Aufdruck
gemacht werden.
Beispiel für Lebensmittel, Eier:
Das Osterfest steht vor der Tür. Und was wären diese Feiertage
ohne die obligatorischen bunten Eier? Doch immer weniger Verbraucher
verstehen die Angaben auf den Eierpackungen. Keine andere
Lebensmittelgruppe ist so überfrachtet mit gesetzlich
vorgeschriebenen oder freiwilligen Deklarationen. Letztendlich
sollen alle eine Hilfe
beim Einkauf sein. Ohne Leitfaden gibt es allerdings keinen
Durchblick.
Sowohl verpackte als auch lose angebotene Eier müssen Angaben
enthalten zur Güteklasse, Gewichtsklasse und zum
Mindesthaltbarkeitsdatum. Außerdem sind bestimmte
Verbraucherhinweise zur Lagerung vorgeschrieben,
und die Nummer der Packstelle ist anzugeben.
Bei verpackten Eiern müssen zusätzlich deren Anzahl sowie Name
und Anschrift der Packstelle aufgeführt werden. Freiwillig sind
dagegen Angaben wie der Legetag, das Verpackungsdatum, das
empfohlene Verkaufsdatum und die Haltungsform der
Legehennen.
Freiwillige Warenkennzeichnung
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