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4. Einkaufen in Europa
Die Möglichkeiten, sein Geld auszugeben, machen an den deutschen Grenzen nicht
halt.
Ob man nun im Urlaub Reiseandenken erwirbt, per Versandhandel Waren aus dem
Ausland bestellt oder auch nur zum Einkaufen über die Grenze fährt - immer gilt
es, mehr im Auge zu behalten als bloß den aktuellen Wechselkurs der DM. Selbst
innerhalb der Europäischen Union wo man bei grenzüberschreitenden Geschäften
von Zöllen und sonstigen Einfuhrabgaben (fast) nicht mehr belästigt wird, können
unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften und Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung
oft die Vorteile aus niedrigeren Preisen durchaus aufwiegen.
Seit Österreich z.B. Mitglied der Europäischen Union ist, sind die administrativen
Hindernisse, die einem Einkauf im Ausland oft entgegenstanden, im Verhältnis
zu den anderen EU-Mitgliedstaaten beseitigt. Bei einer Einfuhr von einem EU-Staat
in einen anderen sind daher keine Zollerklärungen mehr auszufüllen.
Dient der Import privaten Zwecken, dann entfällt auch die etwas verwirrende
Rückverrechnung der Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird dort bezahlt, wo
die Ware gekauft wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Kraftfahrzeuge
und Boote - hier bleibt Ihnen der Weg zum Finanzamt (und zur Zulassungsbehörde)
nicht erspart. Für Bier, Wein, Spirituosen und Zigaretten hat man sich auf Richtwerte
geeinigt, bei denen der private Verwendungszweck angenommen wird.
Hat man mehr als 110 Liter Bier, 90 Liter Wein, 10 Liter Spirituosen oder 800
Zigaretten dabei, dann wird ein gewerblicher Zweck vermutet, und der Konsument
müsste den Gegenbeweis antreten. Für Einfuhren aus Staaten, die nicht der EU
angehören, sind nach wie vor die relativ geringen Freigrenzen für Reisemitbringsel
, bei Einreise auf dem Landweg aus der Tschechischen Republik, der Slowakei,
Ungarn oder Slowenien zu beachten. Für Zigaretten gilt eine Höchstmenge von
200 Stück (25 Stück bei Einreise auf dem Landwe aus der Tschechischen Republik,
der Slowakei, Ungarn oder Slowenien), fü Alkohol beträgt das Limit zwei Liter
Wein sowie entweder ein Liter hochprozentiger Schnaps oder zwei Liter mit einem
Alkoholgehalt von unter 22 Prozent. Alles, was über die genannten Grenzen hinausgeht,
muss beim Zoll deklariert werden. Der "Binnenmarkt", so heißt es im Vertrag
zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, "umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen,
in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ...
gewährleistet ist." Nicht nur Waren können daher in anderen EU-Mitgliedstaaten
problemlos erworben werden, auch Verträge mit ausländischen Dienstleistungsanbietern
- seien es Handwerker, Banken oder Versicherungen - und grenzüberschreitende
Geldtransfers unterliegen keinen nennenswerten Einschränkungen. Nicht alles
aber, was rechtlich möglich ist, muss deshalb auch schon sinnvoll sein. Wenn
der Unternehmer seinen Sitz im Ausland hat, so ist damit - auch innerhalb der
Europäischen Union - immer ein zusätzliches Risiko gegeben, vor allem wenn es
um die Durchsetzung von Rechtsansprüchen geht.
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